Erfahren Sie, worauf Kärntner bei ihrem Adria-Urlaub achten sollten: Grenzübergänge, Dokumente, Verkehr und Parken in Italien und Kroatien.
Für viele Kärntner geht es in den nächsten Wochen an die Adria. Die Reise gestaltet sich nun unkomplizierter, da Kroatien seit dem 1. Januar 2023 dem Schengen-Raum angehört. Dadurch entfallen die Personenkontrollen an der slowenisch-kroatischen Grenze. Christoph Kronsteiner, Verkehrsjurist beim ÖAMTC, betont jedoch, dass gültige Reisepässe oder Personalausweise weiterhin mitzuführen sind. Insbesondere bei Kinderpässen sollte man auf die abweichenden Ausstellungsfristen achten.
Hinweis: Im Bezirk Spittal empfiehlt es sich, rechtzeitig Anträge für neue Pässe zu stellen, da eine Systemumstellung im Passamt der Bezirkshauptmannschaft zu Verzögerungen führt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Verkehr und Parken in Italien: Vorsicht vor teuren Strafen
Reisende, die Italien besuchen, sollten sich über verkehrsberuhigte Zonen im Voraus informieren. Laut Kronsteiner sollte man, falls das Hotel in einer solchen Zone liegt, die Hotelmitarbeiter bitten, das Fahrzeug bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen. Er rät zudem, das Tempolimit einzuhalten, da Verkehrsstrafen im Ausland oft teurer ausfallen als in Österreich.
Mautstellen und lange Verjährungsfristen
Kronsteiner warnt davor, bei offenen Schranken an italienischen Mautstellen hindurchzufahren, da das Kennzeichen erfasst wird und mögliche Mautrückforderungen auch Jahre später durch Inkassobüros eingetrieben werden können. In Italien sind die Verjährungsfristen für Verkehrsstrafen sehr lang, sodass Reisende teilweise noch nach zehn Jahren zur Kasse gebeten werden.
Parken in Kroatien: Parkticket aufbewahren
In kroatischen Kurzparkzonen rät Kronsteiner, das Parkticket aufzubewahren, um möglichen unberechtigten Rückforderungen entgegenzuwirken. Es kam bereits vor, dass trotz Bezahlung einer Gebühr im Nachhinein Strafen auferlegt wurden.
Quelle: daili.at
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