Die durchgeführten Erhebungen lassen vielmehr den Schluss zu, dass die festgestellten Beeinträchtigungen auf einen erheblichen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen zurückzuführen sind.

Alkohol wird in der Leber abgebaut. Das Enzymsystem der Leber (Alkoholdehydrogenase), das diesen Abbau ermöglicht, ist bei Kindern und Jugendlichen jedoch noch nicht voll ausgereift. Erst ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein oder Sekt erwerben und trinken. Hochprozentiger Alkohol (Spirituosen) ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
„In den vergangenen Tagen wurde sowohl in den sozialen Medien als auch in Zeitungen über die angeblich bewusste Verabreichung von K.-o.-Tropfen im Bezirk Murau berichtet. Die Polizei Murau hat in den vergangenen Tagen eine Verdachtsmeldung überprüft. Das toxikologische Gutachten hat jedoch lediglich eine Alkoholisierung von 0,88 Promille bei dem 15-jährigen Mädchen ergeben. Kinder haben eine sehr geringe Toleranz gegenüber Alkohol, sodass die gesundheitsschädigende und betäubende Wirkung sehr früh eintritt. Selbstverständlich wird in diesem Fall geprüft, wer die Aufsicht innehatte und woher das Mädchen den Alkohol hatte. Wir nehmen derartige Meldungen sehr ernst und gehen jedem entsprechenden Verdacht konsequent nach. Gleichzeitig ist es wichtig, nur gesicherte Informationen zu veröffentlichen. Spekulationen oder unbelegte Behauptungen können zu unnötiger Verunsicherung in der Bevölkerung führen und die polizeiliche Arbeit erschweren.
Wir appellieren daher an Medien und die Öffentlichkeit -insbesondere Eltern-, bei der Berichterstattung verantwortungsvoll mit noch nicht bestätigten Informationen umzugehen. Eine sachliche und faktenbasierte Berichterstattung trägt wesentlich dazu bei, unbegründete Ängste zu vermeiden. Sollten Personen den Verdacht haben, Opfer einer Straftat oder der Verabreichung von K.-o.-Tropfen geworden zu sein, empfehlen wir, unverzüglich die Polizei zu verständigen. Sehr gerne stehen wir allen Interessierten persönlich für ein Gespräch zur Verfügung!“
Hptm. Martin Mellem, BA MSc, Bezirkspolizeikommandant des BPK Murau
Gruppeninspektorin Romana Revoul arbeitet im Bezirkspolizeikommando Murau als Jugendkontaktbeamtin und Beamtin für Kriminalprävention. Sie besucht Schulen u.a. der Sekundarstufe im Bezirk Murau, um Kinder und Jugendliche zu begleiten, und gibt in Bezug auf Gefahren im jungen Alter Tipps an Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen:

„Gerade Jugendliche unterschätzen oft die Wirkung von Alkohol. Bereits geringe Mengen können – abhängig von Körpergewicht, Geschlecht oder einer vorherigen Nahrungsaufnahme – zu Erinnerungslücken, Orientierungslosigkeit oder sogar Bewusstlosigkeit führen. Diese Symptome können denen ähneln, die auch nach der Verabreichung von K.-o.-Tropfen auftreten.“
Gruppeninspektorin Romana Revoul
Aus Sicht der Polizei ist es daher wichtig, beide Themen anzusprechen. Einerseits besteht die Gefahr, Opfer einer Straftat mit K.o.-Tropfen zu werden. Andererseits erhöht sorgloser oder verbotener Alkoholkonsum das Risiko, in eine hilflose Lage zu geraten oder Opfer einer Straftat zu werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol und die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sind daher wichtig für die eigene Sicherheit.
Die Polizei empfiehlt:
• Getränke niemals unbeaufsichtigt stehen zu lassen.
• Keine offenen Getränke von unbekannten Personen anzunehmen.
• Innerhalb der Freundesgruppe aufeinander zu achten und niemanden allein zurückzulassen.
• Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
• Bei plötzlich auftretenden, ungewöhnlich starken Ausfallerscheinungen sofort Hilfe zu holen und die Polizei zu verständigen.“
