Wie LHStv.in Sozialreferentin Beate Prettner in der heutigen Regierungssitzung informierte, gibt es nun eine deutliche Erhöhung des Heizkostenzuschusses.
Zusätzlich zum Heizkostenzuschuss
Automatisch mit dem Heizzuschuss werden die 50 Euro als Kärntner Energiebonus ausbezahlt.
In Summe gehen wir von 4,2 Millionen Euro aus, mit denen wir in der Heizperiode 2022/23 die Kärntnerinnen und Kärntner unterstützen werden.
Prettner
Einkommensgrenzen erhöht
Die Sozialreferentin betont, dass es ihr sehr wichtig ist, die Zahl der Bezugsberechtigten in Zeiten wie diesen zu steigern, weshalb sie die Einkommensgrenzen angehoben haben.
Für den großen Zuschuss liegt die Einkommensgrenze für alleinstehende Personen bei 1.100 Euro pro Monat und für Ehepaare und Lebensgemeinschaften bei 1.560 Euro. Für den kleinen Zuschuss liegt die Einkommensgrenze für alleinstehende Personen bei 1.240 Euro pro Monat und für Ehepaare und Lebensgemeinschaften bei 1.700 Euro.
Zusätzlich wird der Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt von 250 Euro auf 270 Euro erhöht.
Antragstellung ab 3. Oktober möglich
Ab dem 3. Oktober kann der Heizkostenzuschuss beantragt werden. Am 28. April 2023 endet die Antragsfrist.
In Kooperation mit McDonald’s Leoben